Ab sofort ist bei einer Führerscheinerweiterung ein Erste-Hilfe-Nachweis bei der Antragstellung erforderlich. War bisher nicht nötig. Nachlesbar in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), 13. Änderungsverordnung (ÄndVO). Betrifft bei uns in der Fahrschule meistens Klasse B auf BE, B auf A  usw..

Mit Wirkung zum 19.03.2019 entfällt die bisherige Gleichstellung von „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (LSM) und „Erster Hilfe“. Bewerber um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, welche bis dato einen LSM-Kurs nachgewiesen haben, müssen nun dem Antrag auf Erweiterung einen Erste-Hilfe-Nachweis beifügen. Bedeutet, das alle Erste-Hilfe-Nachweise weiterhin gültig sind.

Deswegen die Kursnachweise aufheben. Evtl. werden diese später bei einer Erweiterung wieder benötigt. Alle anderen müssen nochmal einen Kurs besuchen. Betrifft vor allem die, mit einer Bescheinigung „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“.

 

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